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Grundstückskaufverträge, Bauträgerverträge, Erbbaurechte und Wohnungseigentum – wir begleiten Sie bei allen Immobilientransaktionen.
Herzlich willkommen auf der Homepage des Notars Benjamin Schäfer! Wir möchten Ihnen auf unserer Homepage unsere Kanzlei vorstellen und Ihnen einen Überblick über uns und unsere Tätigkeit verschaffen.
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Notar im Landesdienst
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Notariellen Rat und notarielle Vertragsgestaltungen können Sie auf vielen Gebieten in Anspruch nehmen. Immer stehen wir Ihnen als juristische Experten gern zur Verfügung.
Notariellen Rat und notarielle Vertragsgestaltungen können Sie auf vielen Gebieten in Anspruch nehmen. Immer stehen wir Ihnen als juristische Experten gern zur Verfügung. Hier stellen wir Ihnen besonders wichtige und typische Bereiche notarieller Amtstätigkeiten vor.
Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen
Der Notar bekleidet ein öffentliches Amt und ist zur Neutralität verpflichtet. Er fungiert als unparteiischer Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Beteiligten über die rechtliche Tragweite ihrer abgegebenen Erklärungen und ihres Handelns verstehen und überblicken. Notarielle Urkunden schaffen Rechtssicherheit und vermeiden spätere Streitigkeiten.
Ein Notar wird immer dann benötigt, wenn das Gesetz eine notarielle Beurkundung vorschreibt. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Grundstückskaufverträgen, Eheverträgen, Erbverträgen, Gesellschaftsgründungen (GmbH, AG) und Adoptionen. Darüber hinaus kann eine notarielle Beurkundung auch freiwillig gewählt werden, um eine besondere Beweiskraft und Rechtssicherheit zu erlangen.
Die erforderlichen Unterlagen hängen vom jeweiligen Beurkundungsgegenstand ab. In der Regel benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Bei Immobiliengeschäften sind zudem ein aktueller Grundbuchauszug und ggf. Teilungserklärungen erforderlich. Wir informieren Sie vorab über die für Ihren konkreten Fall erforderlichen Unterlagen.
Die Notarkosten sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und bundesweit einheitlich. Die Höhe richtet sich nach dem Geschäftswert des beurkundeten Rechtsgeschäfts. Der Notar kann und darf keine individuellen Gebührenvereinbarungen treffen. Gerne informieren wir Sie vorab über die voraussichtlichen Kosten.
In Baden-Württemberg ist jeder Notar einem bestimmten Amtsbezirk zugeordnet und darf grundsätzlich nur innerhalb dieses Bezirks tätig werden. Sie können sich also an jeden Notar wenden, dessen Amtsbezirk Ihren Wohnort oder den Ort des Rechtsgeschäfts umfasst.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die für Sie handeln kann, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind – etwa bei schwerer Krankheit oder einem Unfall. Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer, der nicht unbedingt ein Familienangehöriger sein muss.
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