Erbschaften
Héritages
Inheritance Matters
Rund um Erbschaften: Erbnachweise (Erbschein oder ENZ), eine Erbschaft ausschlagen, eine Erbengemeinschaft auseinandersetzen usw.
Seien Sie Willkommen! Meine Kernaufgabe ist Ihre unparteiische Beratung und die Erstellung, Überprüfung und Beurkundung bzw. Beglaubigung rechtserheblicher Erklärungen.
Termin anfragen & vorbereitenNotare sind Träger eines öffentlichen Amtes für die vorsorgende Rechtspflege. Notare üben präventive Rechtskontrolle aus und schützen unerfahrene Beteiligte vor rechtlicher Benachteiligung. Notare vermeiden durch sachgerechte Vertragsgestaltung Streit und Ungewissheit.
Beurkundung von Rechtsgeschäften, insbesondere in den Bereichen Grundstücksrecht, Familienrecht, Erbrecht sowie Handels‑ und Gesellschaftsrecht. Beglaubigung von Unterschriften, qualifizierten elektronischen Signaturen, Handzeichen und Abschriften. // Erstellung von Urkunds‑ und Vertragsentwürfen sowie umfassende, neutrale Beratung und Belehrung der Beteiligten über Inhalt und rechtliche Tragweite der Erklärungen. // Vollzug der Urkunden: Einholung erforderlicher Genehmigungen, Veranlassung von Grundbuch‑ und Handelsregistereintragungen, Verwahrung und Weiterleitung von Kaufpreisen und anderen Geldern, Sicherstellung der lastenfreien Eigentumsverschaffung beim Immobilienkauf.
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Bei Rückfragen zu den Fragebögen melden Sie sich gerne telefonisch (07851 95557-00) oder per E-Mail (kanzlei@notar-schaefer-kehl.de) direkt bei uns.
Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Notar in Kehl für Beurkundungen in deutscher, französischer und englischer Sprache.
Lebenslauf im Überblick
Wissenswertes aus dem Notariat
Notarkosten
Die Kosten der Notare sind gemeinsam mit Gerichtskosten bundesweit einheitlich und grundsätzlich abschließend im GNotKG geregelt, dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare. Diese Zusammenfassung von Gerichts- und Notarkosten in einem Gesetz ist kein Zufall sondern verdeutlicht, dass die Notare wie auch die Gerichte im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben ein öffentliches Amt ausüben; wir sprechen in diesem Zusammenhang auch von "notariellen Amtstätigkeiten". Das GNotKG verpflichtet und begrenzt den Notar also: soweit angeordnet, müssen Notare Notarkosten erheben und einfordern - und wenn es nicht angeordnet ist, dürfen sie es nicht. Notaren - so wie selbstverständlich auch Gerichten - ist es verboten, mit den Beteiligten Vereinbarungen über die Gebühren zu treffen.
Die Notarkosten berechnen sich also nach dem GNotKG.
Notarkosten setzen sich aus Gebühren und Auslagen zusammen.
Die Höhe der Auslagen entspricht den tatsächlich beim Notar angefallen Kosten.
Die Höhe der Gebühren richtet sich mit wenigen Ausnahmen immer nach dem Geschäftswert des jeweiligen Gegenstands. Daher hat z.B. die Höhe des Grundstückskaufpreises oder einer Grundschuld direkte Auswirkungen auf die Höhe der Gebühren: sie fallen oder steigen mit dem Wert. Es kommt nicht darauf an, wie arbeitsaufwendig oder komplex, wie kurz- oder langwierig oder wie haftungsträchtig das Verfahren tatsächlich ist. Das scheint auf den ersten Blick unausgewogen: sollte ein Notar etwa nicht seinem Aufwand entsprechend bezahlt werden? Nein, besser nicht. Notare erbringen keine Dienstleistungen sondern hoheitliche Tätigkeiten auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege; sie zählen im weiteren Sinne zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben müssen Notare tätig werden. Das klingt hochtrabend. Aber es liegt im öffentlichen Interesse, dass weder Richter noch Notare Verfahren ablehnen können, weil sie zu viel Arbeit oder eine Haftung fürchten. Konkret bedeutet das: auch Bürger mit kleinem Vermögen kommen in den uneingeschränkten Genuss notarieller Dienstleistungen - und ja: mit im Einzelfall hohen Gebühren für diejenigen, die mehr haben, wird genau das finanziert.
Wie hoch die Notargebühren sein werden, kann also dem GNotKG entnommen werden, sobald geklärt ist, was Gegenstand der notariellen Amtstätigkeit und wie hoch der jeweilige Geschäftswert ist. Gerne informieren wir dann auch über die voraussichtlichen Kosten (also etwa "Ich will ein Testament errichten und habe ein Vermögen von ca. 50.000 €. Was kostet mich die Beurkundung?)".
Häufig gestellte Fragen im Überblick
Ein Notar in Deutschland ist Träger eines öffentlichen Amtes für die vorsorgende Rechtspflege; seine Kernaufgabe ist die “Urkundstätigkeit”, also Beurkundung bzw. Beglaubigung rechtserheblicher Erklärungen, vor allem im Immobilien-, Familien-, Erb- und Gesellschaftsrecht. Zu dem Amt des Notars gehört auch die sonstige Betreuung der Beteiligten auf dem Gebiete vorsorgender Rechtspflege, insbesondere die Beratung und die Anfertigung von Urkundenentwürfen; sein Amt umfasst also auch Tätigkeiten auf dem Gebiet der Streitverhütung, Schlichtung und Mediation.
Zudem sorgt der Notar – praktisch sehr relevant – für den Vollzug der Urkunden (Registeranmeldungen, Grundbuchanträge, Verwahrung von Geldern).
Notarinnen und Notare schaffen damit Rechts‑ und Beweissicherheit zur Streitvermeidung.
Ein Notar wird immer dann benötigt, wenn das Gesetz eine notarielle Beurkundung vorschreibt. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Grundstückskaufverträgen, Eheverträgen, Erbverträgen, Gründung von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Adoptionen. Darüber hinaus kann eine notarielle Beurkundung auch freiwillig gewählt werden, um eine besondere Beweiskraft und Rechtssicherheit zu erlangen.
Ja! Dies ist der Grundsatz der freien Notarwahl.
Sie wählen den Notar – und nicht der Notar Sie. Jeder Notar ihrer Wahl kann von Ihnen mit einer Amtshandlung beauftragt werden, sofern die Tätigkeit in den sachlichen Zuständigkeitsbereich des Notars fällt.
Andererseits: Sie kommen zum Notar – und nicht der Notar zu Ihnen. Der Notar übt seine Amtshandlungen nur innerhalb seines Amtsbereichs und grundsätzlich nur an seiner Geschäftsstelle aus. Ein Notar in Mannheim könnte also zum Beispiel einen Kaufvertrag über eine Immobilie in Konstanz beurkunden – in Konstanz beurkunden dürfte er aber nicht. Außerhalb seiner Geschäftsstelle darf er nur tätig werden, wenn sachliche Gründe vorliegen. Ein sachlicher Grund wäre beispielsweise, dass es jemanden aufgrund von Krankheit oder Gebrechlichkeit nicht möglich ist, den Notar aufzusuchen.
Die erforderlichen Unterlagen hängen vom jeweiligen Beurkundungsgegenstand ab. In der Regel benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Wir informieren Sie vorab über die für Ihren konkreten Fall erforderlichen Unterlagen.
Wichtig zu wissen: Bei Immobiliengeschäften benötigen Sie Ihre elfstellige steuerliche Identifikationsnummer (IdNr); dies gilt für Verkäufer und Käufer gleichermaßen. Wer als Zuzügler ohne Steuerpflicht in Deutschland noch keine Identifikationsnummer hat, muss diese also noch vor dem Kauf beantragen.
Die Kosten der Notare sind gemeinsam mit Gerichtskosten bundesweit einheitlich und grundsätzlich abschließend im GNotKG geregelt, dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare. Diese Zusammenfassung von Gerichts- und Notarkosten in einem Gesetz ist kein Zufall sondern verdeutlicht, dass die Notare wie auch die Gerichte im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben ein öffentliches Amt ausüben; wir sprechen in diesem Zusammenhang auch von “notariellen Amtstätigkeiten”. Das GNotKG verpflichtet und begrenzt den Notar also: soweit angeordnet, müssen Notare Notarkosten erheben und einfordern – und wenn es nicht angeordnet ist, dürfen sie es nicht. Notaren – so wie selbstverständlich auch Gerichten – ist es verboten, mit den Beteiligten Vereinbarungen über die Gebühren zu treffen.
Die Notarkosten berechnen sich also nach dem GNotKG.
Notarkosten setzen sich aus Gebühren und Auslagen zusammen.
Die Höhe der Auslagen entspricht den tatsächlich beim Notar angefallen Kosten.
Die Höhe der Gebühren richtet sich mit wenigen Ausnahmen immer nach dem Geschäftswert des jeweiligen Gegenstands. Daher hat z.B. die Höhe des Grundstückskaufpreises oder einer Grundschuld direkte Auswirkungen auf die Höhe der Gebühren: sie fallen oder steigen mit dem Wert. Es kommt nicht darauf an, wie arbeitsaufwendig oder komplex, wie kurz- oder langwierig oder wie haftungsträchtig das Verfahren tatsächlich ist. Das scheint auf den ersten Blick unausgewogen: sollte ein Notar etwa nicht seinem Aufwand entsprechend bezahlt werden? Nein, besser nicht. Notare erbringen keine Dienstleistungen sondern hoheitliche Tätigkeiten auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege; sie zählen im weiteren Sinne zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben müssen Notare tätig werden. Das klingt hochtrabend. Aber es liegt im öffentlichen Interesse, dass weder Richter noch Notare Verfahren ablehnen können, weil sie zu viel Arbeit oder eine Haftung fürchten. Konkret bedeutet das: auch Bürger mit kleinem Vermögen kommen in den uneingeschränkten Genuss notarieller Dienstleistungen – und ja: mit im Einzelfall hohen Gebühren für diejenigen, die mehr haben, wird genau das finanziert.
Wie hoch die Notargebühren sein werden, kann also dem GNotKG entnommen werden, sobald geklärt ist, was Gegenstand der notariellen Amtstätigkeit und wie hoch der jeweilige Geschäftswert ist. Gerne informieren wir dann auch über die voraussichtlichen Kosten (also etwa “Ich will ein Testament errichten und habe ein Vermögen von ca. 50.000 €. Was kostet mich die Beurkundung?)”.
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